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Montag, 6. September 2010, 22:05:04

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Neue Abgasuntersuchung (AU) ab 01.04.2006
Geschrieben von K. Nikolic   

Mit diesem Stichtag ändern sich die rechtlichen Bestimmungen zur Abgasuntersuchung.
Grundlage ist die 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen.
Hier die wichtigsten Änderungen:

Seit dem 01.04.2006 wird auch bei Krafträdern bei der Hauptuntersuchung die sog. AUK "Abgasuntersuchung Kraftrad" durchgeführt.

Betroffen sind alle Zulassungspflichtigen Zweiräder welche nach dem 01.01.1989 erstmals in Deutschland zugelassen wurden.

Eine gesonderte AUK Plakette wird im Vergleich zum PKW nicht erteilt.

1. Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Kernpunkt der Verordnung ist die stufenweise Zusammenlegung der HU und AU zu einer Untersuchung.
Ab dem 01. Januar 2010 wird es keine Abgasuntersuchung mehr geben. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann Bestandteil der Hauptuntersuchung sein.

Als erster Schritt werden ab 01.04.2006 Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-Gerät in dieses neue Verfahren eingebunden und erstmals auch Krafträder zur Prüfung des Abgasverhaltens aufgefordert.

Als zweiter Schritt werden zum 01. Januar 2010 alle Fahrzeuge im Rahmen der Hauptuntersuchung auf ihr Abgasverhalten geprüft. Die dazu bisher eigenständige Abgasuntersuchung (AU) entfällt. Mit ihr entfallen gleichzeitig die AU-Plaketten. Noch vorhandene AU-Plaketten werden dann im Rahmen mit der Befassung des Fahrzeuges entfernt.

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